Die Organisationen und Stiftungen, die das Erbschaftssiegel tragen, verpflichten sich folgenden Richtlinien:

Wahrung der
freien Entscheidung

Was wäre Ihr letztes Geschenk an die Welt?

  1. Wir, als dem Gemeinwohl verpflichteten Organisationen und Stiftungen, respektieren Ihre freie Entscheidung, wem und für was Sie Ihren Nachlass zugutekommen lassen möchten.
  2. Wir verstehen, dass die Gestaltung Ihres Testaments eine besonders wichtige und bedeutende Entscheidung für Sie ist. Deshalb respektieren wir, dass Sie Ihre Optionen sorgfältig abwägen möchten und berücksichtigen stets Ihr persönliches Tempo.
  3. Wir achten stets Ihren Weg zu Entscheidungen und üben keinen direkten oder indirekten, moralischen oder sozialen Druck aus.

Sorgfalt und Respekt
im Umgang
mit Ihrem Erbe

Wir sorgen dafür, das zu erhalten was Ihnen wichtig ist.

  1. Wir gehen mit jedem testamentarischen Geschenk respektvoll um und bearbeiten Ihre individuellen Wünsche sorgfältig und professionell.
  2. Wir respektieren vollumfänglich Ihre persönlichen Vorgaben zum Schutz Ihrer Privatsphäre und behandeln alle Ihre Informationen und Gespräche streng vertraulich.
  3. Wir werden jederzeit, falls eine Erbstreitigkeit auftreten sollte, Ihre Wünsche wahren und aktiv vertreten. Wir sind unbestechlich und handeln stets redlich in Ihrem Interesse.
  4. Wir werden im Umgang mit Ihrem Erbe stets auf ethisch korrektes Handeln achten und verpflichten uns zur Einhaltung der Ethikrichtlinien des Deutschen Fundraisingverbandes.

Wahrung
aller gesetzlichen Vorgaben
und höchster Transparenz

Ein Mensch lebt weiter in seinen Werten, die er mit anderen teilt.
Damit schaffen wir Bleibendes.

  1. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Was Sie als Erblasserin oder Erblasser ausdrücken, ist Ihr Wille, den wir uneingeschränkt respektieren.
  2. Wir achten, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, stets auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und aller Informationen, die Sie uns anvertrauen, auch über das Leben hinaus.
  3. Wir stellen Ihnen wahrheitsgemäße, möglichst umfassende und zeitnahe Informationen über die Ergebnisse und Wirkung unserer Arbeit zur Verfügung. Wir informieren Sie schriftlich oder im persönlichen Gespräch, so wie Sie es wünschen.
  4. Wir geben Ihnen stets Einsicht in unsere Satzung sowie die aktuellen Tätigkeits- und öffentlichen Finanzberichte. Darauf haben Sie einen Anspruch. In welchem Umfang und wie sie informiert werden möchten, bestimmen Sie.