Warum ein Testament wichtig ist
Nur ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft
Wer seinen Nachlass nach seinen Wünschen gestalten möchte, sollte ein Testament aufsetzen. Ganz besonders, wer mit seinem Erbe einen guten Zweck unterstützen möchte. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge. Gibt es keine Verwandten – erbt der Staat.
Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen. Sie berücksichtigt allein Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, Kinder, Adoptivkinder und Enkel. Und sie gibt eine Rangfolge vor, welche Angehörigen erbberechtigt sind und wer in welcher Reihenfolge erbt.
1. Ordnung: Erst Kinder/Adoptivkinder, dann Kindeskinder
2. Ordnung: Erst Eltern, dann Geschwister und deren Abkömmlinge
3. Ordnung: Erst Großeltern, dann deren Abkömmlinge
4. Ordnung: Erst Urgroßeltern, dann deren Abkömmlinge
Als Regeln gelten:
Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gehen vor. Leben zum Beispiel die eigenen Kinder noch, erben die Enkelkinder der bzw. des Verstorbenen nicht. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen erben neben den Verwandten 1. und 2. Ordnung. Haben Sie keine Verwandten und sind auch nicht verheiratet, erbt der Staat.
Alles nach Ihrem Willen: Mit einem Testament
Immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Wollen Sie nichteheliche Lebenspartnerinnen oder -partner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken? Erst ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht Ihnen individuelle Gestaltungsfreiheit.