Über den Tod hinaus: Was gebe ich weiter? – Gedenktage laden zum Nachdenken ein

Allerheiligen und Allerseelen sind stille Tage, Tage des Innehaltens. Blumen oder Kränze werden auf die Gräber gelegt, viele Menschen gedenken der Verstorbenen. In solchen Augenblicken kommt auch die Frage auf, was von einem selbst eigentlich einmal bleiben wird, nach dem Tod. Das eigene Testament bietet Gestaltungsmöglichkeiten, über den Tod hinaus Gutes zu tun.

1./ 2. November 2023 – In der dunklen Jahreszeit zeigt sich die Vergänglichkeit der Natur, und die Menschen nehmen die kürzer werdenden Tage zum Anlass, um mehr als sonst über Tod und Abschied nachzudenken. Auch die Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen regen traditionell an, sich an die Verstorbenen zu erinnern. Die Rituale sind vielfältig: Frische Blumen auf das Grab legen, Kerzen anzünden, ein Spaziergang zum Friedhof oder einfach ein Moment des Innehaltens und Erinnerns. Gedenken wir der Verstorbenen, wird uns zugleich die eigene Vergänglichkeit stärker bewusst: Was bleibt eigentlich von mir, wenn ich nicht mehr bin?

„Was bleibt?“ – Diese Frage manifestiert das Nachdenken über das, was war und das, was für die Zukunft bleiben soll. Das beschäftigt Menschen seit jeher – im Großen wie im Kleinen: Wie wird sich die Welt für kommende Generationen gestalten? Was wird bleiben und was verschwinden? Und werden sich Menschen an mich erinnern und meiner gedenken? Was passiert mit meinem Hab und Gut, mit Haus und Garten? Sind meine Liebsten versorgt? Was kann ich weitergeben?

Viele Menschen haben das Bedürfnis, Gutes zu hinterlassen. „Menschen denken nicht nur darüber nach, wem sie ihren Wohlstand hinterlassen möchten, sondern auch darüber, künftigen Generationen ein Geschenk zu machen und so in Erinnerung zu bleiben“, sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“. Das belegt auch eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung, die die Initiative in Auftrag gegeben hat: Fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken – bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte.

Gemeinnützig zu vererben eröffnet die Möglichkeit, eigene Werte an die nachfolgende Generation weiterzugeben und über den Tod hinaus wirken zu lassen. Die Entscheidung, welcher gute Zweck im Testament bedacht werden soll, ist immer geprägt durch die eigene Lebensgeschichte – durch schwere Zeiten oder Krankheit, besondere Begegnungen oder Momente des Glücks.

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, ist eine Antwort auf das wachsende Bedürfnis, den Nachlass verantwortungsbewusst zu gestalten. Gemeinsames Ziel ist es, das Erbe für den guten Zweck stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, potenzielle Erblasser zu informieren und sie bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments zu unterstützen. – Mit einem Testament die eigenen Werte weiterleben lassen, das ist letztendlich auch eine Antwort auf die Frage „Was bleibt?“.

Weitere Informationen, Termine für Online-Veranstaltungen und Geschichten von Erblassern und Stifterinnen finden sich unter www.mein-erbe-tut-gutes.de

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Für die Presse